Tauschbörsen sind auch dann nicht vor deutscher Strafverfolgung sicher, wenn sie auf kleinen Inselstaaten im Südpazifik oder der Karibik betrieben werden. Ist die IP-Adresse des eigenen Rechners sichtbar, lässt sie sich bis zum Internetanbieter und von dort bis zum Anwender zurückverfolgen. Dann flattert dem Nutzer schnell ein Strafbefehl ins Haus.
Das mussten sogar Flüchtlinge und deren Helfer erfahren. Einem Bericht der c’t zufolge nutzten Asylsuchende bereitgestellte WLAN-Zugänge, um Filesharing-Dienste abzurufen. Auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien hätten daraufhin im Auftrag von Filmvertrieben Abmahnungen verschickt. Die Forderungen lägen jeweils bei knapp unter 1.000 Euro. Dabei seien auch die Besitzer der WLAN-Verbindungen in der Haftung. In einem Fall wurde einem Betroffenen eine Abmahnung über 815 Euro geschickt. Ein im August 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchteter Nutzer habe über dieses Drahtlosnetzwerk einen Film heruntergeladen. Auf Nachfrage sagte die Kanzlei, dass zum Zeitpunkt des Versands der Abmahnung keinerlei Infos zum Empfänger bereitstünden, dass aber in „Härtefällen“ die Abmahngebühren deutlich reduziert werden.