Dass die Firma Microsoft die Nutzer von Windows 10 zwingt, Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte und die Browser-Historie offenzulegen, wenn sie den Sprachassistenten voll nutzen wollen, stößt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mächtig auf. Auf eine formale Abmahnung hat das Software-Unternehmen nicht reagiert, daraufhin reichten die Verbraucherschützer Klage ein. Wer auf Windows 10 umsteigt, so die Kläger, müssen diese Bedingungen akzeptieren. Microsoft mache zu wenig deutlich, welche Daten konkret erhoben werden und auf welche Art und Weise sie Verwendung finden. Auch sonst müsse, wer Windows 10 installiert, Bedingungen zum Datenschutz zustimmen, die nach Meinung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sind“.
Microsoft betont zwar, dass der Nutzer die volle Kontrolle über seine Daten habe. Doch eine entsprechende Anpassung ist vor allem für Anfänger nicht leicht. Der Nutzer kann etwa den Transfer von Nutzerdaten unterbinden, doch dafür muss er nach dem ersten Start von Windows 10 Einstellungen vornehmen, die selbst Profis nicht auf Anhieb finden. Zusätzlich muss der Nutzer viele Menüs durchforsten, um eingangs genannte Aufzeichnungsfunktionen zu deaktivieren. Der PCDOKTOR rät: Bleiben Sie bei Ihrem alten Betriebssystem Windows 7 oder Windows 8.